Die Entscheidungskompetenz als Form der Durchführungskompetenz beinhaltet das Recht, verbindliche Entscheidungen zu fällen. Im Innenverhältnis betrifft sie den eigenen Ausführungsbereich (Eigen-Entscheidungskompetenz), im Aussenverhältnis als Vertretungskompetenz das Recht, das Unternehmen nach aussen zu vertreten und verbindliche Rechtsgeschäfte mit Dritten abschliessen zu dürfen. Siehe auch Entscheidung, betriebswirtschaftliche und Untemehmensführung jeweils mit Literaturangaben.
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