als Bestandteil der Industriestrukturpolitik eine überbetriebliche Einflussnahme auf die unternehmerischen Investitionsentscheidungen mit dem Ziel, Umfang und Struktur der Kapazitätsentwicklung und des Produktionspotentials im Sinne einer vorausschauenden Gestaltung in eine bestimmte Richtung zu lenken ( Strukturplanung). Zu unterscheiden ist zwischen direkter Investitionslenkung (Auflagen, Ge- und Verbote), die dem Unternehmer keinen Freiheitsgrad lässt, und indirekter Investitionslenkung, die eine parametrische Beeinflussung des unternehmerischen Handlungsspielraums über Datensetzung, finanzielle Be- und Entlastungen oder staatliche Infrastrukturinvestitionen anstrebt. Die indirekte Investitionslenkung grenzt sich von der Globalpolitik dadurch ab, dass diese das Niveau, nicht die Struktur der Investitionen zu beeinflussen versucht. Eine verwandte Unterteilung ist die nach imperativer Investitionslenkung mit verbindlichen Vorgaben und indikativer Investitionslenkung, die sich auf eine Rahmenplanung beschränkt und die Investitionen in letzter Verantwortung den Unternehmern überlässt. Unter institutionellen Gesichtspunkten ist zu unterscheiden nach staatlicher Investitionslenkung und Investitionslenkung durch besondere Organe der Wirtschaftsselbstverwaltung ( Branchenausschüsse, Strukturräte). Die Kontroverse um die Investitionslenkung wurde Anfang der 70er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Orientierungsrahmen \'85 der SPD und durch die mehr pragmatischen Überlegungen der Gewerkschaften anlässlich konkret auftretender Branchenkrisen forciert. Die ideologische Ausrichtung der Protagonisten ist zum einen eine radikale Kapitalismuskritik mit einer Instrumentalisierung der Investitionslenkung im Dienst einer systemverändernden Gesellschaftspolitik. Gemässigte Pragmatiker wollen die Investitionslenkung dagegen zur Vermeidung wirtschaftlicher Fehlentwicklungen in der Gesamtwirtschaft oder in einzelnen Sektoren einsetzen; unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung der Lenkungsfunktion der Märkte wird eine Ergänzung der Konjunktursteuerung um eine mittelfristig strukturorientierte "neue" Wirtschaftspolitik angestrebt. In der Bundesrepublik Deutschland existieren Investitionslenkungen vielfältiger Art, z.B. Arbeits- und Umweltbestimmungen, Finanzhilfen zur Investitionsförderung, administrative Genehmigungsvorbehalte sowie Anreize zu Desinvestitionen. Diese Massnahmen unterscheiden sich von der selektiven Investitionslenkung darin, dass sie einen nur teilweisen oder zeitlich befristeten Interventionsansatz darstellen. Die ordnungspolitische Begründung der Investitionslenkung basiert auf der These der prinzipiellen Untauglichkeit der Marktwirtschaft zur langfristigen Investitionssteuerung. Dem steht jedoch entgegen, dass die Sanktionsmechanismen des Marktes konsequenter greifen als die der behördlichen Allokation. Die strukturelle Flexibilität der Wirtschaft beruht auf dem der Marktwirtschaft immanenten Zwang zur raschen Korrektur von Fehlinvestitionen. Der Planungsprozess würde demgegenüber bei einer Investitionslenkung schwerfälliger. Technische Fortschritte würden erschwert, wenn etwa aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bestimmte Investitionen verboten werden. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob Investitionsbehörden zutreffende Einsichten in die Bedürfnisstruktur haben und ob durch staatliche Prioritätenfestsetzung eine bessere Lebenslage erreicht wird. Praktikable Verfahren, durch Mehrheitsabstimmungen zu einer konsistenten gesamtwirtschaftlichen Be- darfsrangskala mit hinreichender Differenziertheit zu kommen, existieren nicht. Haftungsprobleme entstehen, wenn im Rahmen der Investitionslenkung Fehlinvestitionen getätigt werden; bei staatlicher Verlustübernahme lassen die Effizienzanstrengungen der Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nach. Literatur: Besters, H., Neue Wirtschaftspolitik durch Angebotslenkung, 2. Aufl., Baden-Baden 1982. Issing, O., Investitionslenkung in der Marktwirtschaft?, Göttingen 1975. Nienhaus, V., Kontroversen um Markt und Plan, Darmstadt 1984.
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