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Desinvestitionen

»Die Desinvestition ist eine strategische Entscheidung, die über eine Anpassung des Produktprogramms und/oder des Potenzialsystems (leistungswirtschaftlicher Aspekt) an Unternehmensteilen zu einer Reduzierung der Kapitalbmdung (finanzwirtschaftlicher Aspekt) führt« (Gehrke, 1999, S. 15).

Im internationalen Kontext ist damit eine Umkehrung der Internationalisierung von Unternehmensprozessen verbunden, so dass es sich hier in Abgrenzung zu Direktinvestitionen um einen Rückzug aus dem internationalen Engagement handelt.

Internationale Desinvestitionen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn

- die Konkurrenzvorteile gegenüber ausländischen Unternehmungen verloren gegangen sind

- zwar Konkurrenzvorteile bestehen, das Unternehmen es jedoch nicht länger für profitabel hält, diese Vorteile zu in-temalisieren

- eine Unternehmung es nicht mehr länger für profitabel hält, die vorhandenen intemalisierten Konkurrenzvorteile im Ausland zu nutzen (vgl. Welge, 1989, Sp. 280).

Im Gegensatz zu anderen verwandten Themengebieten, wie z.B. Investitionen, sind die theoretischen und empirischen Ansätze zur Erklärung von Desinvestitionsentschei-dungen noch vergleichsweise unterentwickelt. Einen Überblick dazu gibt Gehrke (1999, S. 2f£).

Desinvestition ist das Gegenstück zur Investition.

Desinvestition liegt vor, wenn der Ersatz eines ausscheidenden Investitionsobjektes unterlassen wird (enge Fassung). Nach einer weiteren Fassung bezeichnet Desinvestition die während der Nutzungsdauer eines Investitionsobjektes zurückfließenden Gegenwerte der Anschaffungsauszahlung.

bedeutet eine Reduzierung der Produktionskapazität, wenn dauerhaft auf bislang im Fertigungsprozeß eingesetzte Betriebsmittel ersatzlos verzichtet wird. Desinvestitionen werden zumeist dann durchgeführt, wenn Absatzmärkte schrumpfen oder wenn die Fertigungstiefe eines Unternehmens verringert wird. Es ist der Gegensatzbegriff zu Investition. Finanzierungstechnisch findet eine Freisetzung von Kapital z.B. durch Anlagenverkauf statt. Siehe hierzu auch Boston-Matrix, Kapitalbindungsplan.

Unter der Desinvestition versteht man die Freisetzung der in Sachvermögen, immateriellen Vermögen oder Finanzvermögen gebundenen finanziellen Mittel. Die Desinvestition ist eine Folge des langfristigen Anpassungsprozesses des Betriebes an Beschäftigungsänderungen. Gegensatz: Investition

wird ein Vermögensgegenstand einer Unternehmung nicht weiter beibehalten, so liegt eine Desinvestition vor. Häufig wird der Begriff Desinvestition nur auf jene Fälle bezogen, bei denen der ausscheidende Vermögensgegenstand nicht durch einen Nachfolger ersetzt wird. Die Desinvestition muß zeitlich nicht mit dem letzten durch das zu desinvestierende Investitionsobjekt verursachten Zahlungsstrom übereinstimmen. So kann für ein Investitionsobjekt ein Kredit aufgenommen werden, der ganz oder teilweise nach der Desinvestition zu tilgen ist. Die entsprechenden Zahlungsströme müssen jedoch z. B. bei einer Kapitalwertermittlung dem Investitionsobjekt zugerechnet werden (Kapitalwert der Investition).

1. Freisetzung der in Vermögenswerten bzw. Investitionen gebundenen finanziellen Mittel einer Unternehmung durch Verkauf, Liquidation, Unternehmensaufgabe.
2. Manchmal Bezeichnung für die Liquidisierung der Investitionsausgaben über den Umsatzprozess, also über die Abschreibungen, die in die Preise der Erzeugnisse einkalkuliert werden und so in die Unternehmung zurückfliessen (Reinvestition).

Investition  

(bei Private Equity). Bezeichnung und vorkommend im Rahmen von   Private Equity mit folgenden Formen der Desinvestition (Exit):
(1) Börsengang (Going Public),
(2) Verkauf des Unternehmens (Trade Sale),
(3) Verkauf an eine andere Private Equity Gesellschaft (Secondary Purchase) oder an Altgesellschafter (Buy-back). Siehe auch  Private Equity und  Hedge Fonds, jeweils mit Literaturangaben. (von Beteiligungen), Herauslösung einer rechtlich selbstständigen, i.d.R. wirtschaftlich abhängigen Un­ternehmensteils aus einem Verbund. Die Desinvestitionsentscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Analyse der finanziellen Situation, der Kernkompetenzen und des Marktumfelds; dabei sind auch die Möglichkeiten einer strategischen Neu­ausrichtung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Verkaufspreises sind neben der stand-alone­Bewertung der Beteiligung mögliche Desintegrationskosten sowie entfallende Synergien und Dyssy­nergien zu beachten und Kaufpreis steigernde Massnahmen zu erwägen. Wert beeinflussend ist auch die Form der Desinvestition. Dabei ist zwischen Konzepten, die eine Aufgabe der Teileinheit vorsehen (Stilllegung bzw. Liquidation) und Formen der Desinvestition zu unterscheiden, durch die diese fortgeführt wird (Sell off,   Spin off,   Split off,   Equity Carve-out,   Subsidary IPO,   Split-up,   Tracking-Stocks und   Joint Venture). Der Desinvestitionsprozess ist vom   Beteiligungscontrolling durch die Erstellung eines Desinvestiti­onsplans vorzubereiten und durch Kontrollen zu begleiten. Siehe auch   Beteiligungscontrolling (mit Literaturangaben).

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