1. Geldvermögen. 2. Teil des Vermögens der öffentlichen Hand, das wirtschaftlich genutzt wird und einen regelmässigen Ertrag bringt, z. B. Unternehmensbeteiligungen, Domänen, Wertpapiere usw. Es wird bisweilen auch als Kapitalvermögen bezeichnet. Das Finanzvermögen unterliegt - abgesehen von haushalts- und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen - dem Privatrecht (vgl. auch Verwaltungsvermögen).
Forderungen; Vermögen
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