normierendes Analyseverfahren, anhand dessen unterschiedliche Niveaus und Strukturen öffentlicher Aktivität in verschiedenen Gebieten (Region, Staat, Staatengruppe) mit Kennziffern charakterisiert werden. Die Aussagekraft ist insofern eingeschränkt, als sich damit regelmäßig die ökonomischen und außerökonomischen Aspekte der Staatstätigkeit nicht vollständig vergleichen lassen, weil nur monetär oder real quantifizierbare Stromgrößen und Bestandsgrößen zu erfassen sind. So fallen aus der Darstellung Maßnahmen heraus, mit denen keine finanziellen Wirkungen direkt und indirekt (sog. versteckter öffentlicher Bedarf) verbunden sind. Als Indikator dienen meist die Staatsausgaben insgesamt oder disaggregiert (z.B. nach Funktionen) in jeweiligen oder konstanten Preisen. Absolute Zahlen sind in vielen Fällen nicht aussagekräftig, so dass Verhältniszahlen gebildet werden. Hierzu werden Staatseinnahmen insgesamt bzw. Teile davon zu makroökonomischen Aggregaten wie dem Sozialprodukt in Beziehung gesetzt. Auf diese Weise werden z.B. die Steuerquote, Staatsquote, Anteil der direkten Steuern am Sozialprodukt, Anteil der Bildungsausgaben an den gesamten Ausgaben oder am Sozialprodukt gebildet. Welche Kennziffern im einzelnen verwendet werden, hängt von den Zielsetzungen (z.B. Wohlfahrtsvergleich, Produktivkraftmessung) ab. Literatur: Brümmerhoff, D. (1996). Essig, H. (1978)
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