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Kapitalwert der Investition

Der Kapitalwert gibt den auf einen Bezugszeitpunkt verdichteten Wert einer Zahlungsreihe an, die sich über mehrere Perioden erstreckt. Er wird durch Diskontierung (Abzinsung) der Ein und Auszahlungen auf den Bezugszeitpunkt berechnet. Im allgemeinen wird als Bezugszeitpunkt der Zeitpunkt des Planungsbeginns angenommen. Der Kapitalwert der Investition ist dann identisch mit dem Barwert der Zahlungsreihe. Der Kapitalwert der Investition berechnet sich wie folgt: T K E (e, at) q_t t = 0 K = Kapitalwert e, Einzahlung am Ende der Periode t at Auszahlung am Ende der Periode t T Planungshorizont „. c. .,, Zinssatz in % q Zinsfaktor (q m. 1 +) Im Falle einer beliebigen Zahlung zu Beginn der ersten Planungsperiode (e0ao) und jährlich konstanter Zahlungsüberschüsse R ab Periode 1, (etaO = R, für t =
1. . . T, vereinfacht sich die Berechnung des Kapitalwert der Investition T qT. j Wegen E q1 r77 gilt dann t=1 q (q1) der konstante jährliche Überschuß R ist mit dem sogenannten Rentenbarwertfaktor zu multiplizieren und zur Anfangszahlung e°a° zu addieren. Meist wird der Kapitalwert als Entscheidungskriterium für die Beurteilung von Investitionsprojekten (Kapitalwertmethode) verwendet. Der Kapitalwert der Investition zeigt den Barwert zum Planungsbeginn der durch die Investition ausgelösten Zahlungen an. Ein positiver Kapitalwert der Investition bedeutet, daß die Investition neben der Amortisation des eingesetzten Kapitals und der Verzinsung des durch die Investition gebundenen Kapitals einen zusätzlichen Betrag in Höhe des Kapitalwert der Investition erbringt. Dies wird am folgenden Beispiel illustriert . Die Addition der abgezinsten Rückflüsse ergibt den selben Wert wie die Abzinsung des nach Verzinsung und Amortisation verbleibenden Überschusses, wie das Beispiel deutlich zeigt. Soll bei der Berechnung des Kapitalwert der Investition einer Investition die Wirkung der Besteuerung berücksichtigt werden, so erweitert sich die Definitionsgleichung für den Kapitalwert der Investition im einfachsten Falle eines konstanten Ertragsteuersatzes wie folgt: KE (eat) qrt_ t = 0 Kapitalwert ohne Steuerberücksichtigung h y ’ q Ke0a0+ E Rq’ t1 e0 an + R qTl qT(ql) ’ TE (er tl Kapitalwert der 2« Kapitalwert der Investition Hierbei sind: a0 Kapitaleinsatz Abschreibungsbasis (hier: lineare Abschreibung) s konstanter Ertragsteuersatzl P (ls) versteuerter q$ 100 „ Zinsfaktor. Die Eignung des Kapitalwert der Investition als Beurteilungskriterium für Investitionsalternativen wird vor allem aus zwei Gründen beeinträchtigt:
1. DieZurechnungsproblematik:Häufig lassen sich einzelnen Investitionsalternativen die Einzahlungen nicht mit ausreichender Sicherheit zurechnen. Als Einzahlungen kommen insbesondere Mehrerlöse in Betracht, die durch die Realisation einer Investitionsalternative erzielt werden. Bei den Auszahlungen (z. B. für Löhne, Reparaturen, Versicherungen usw.) besteht das Zurechnungsproblem in weit geringerem Ausmaß.
2. Die sogenannte Wieder Anlageprämisse: Der Vergleich zweier Investitionen mit unterschiedlichem Kapitaleinsatz, Rückflüssen und Nutzungsdauern ist anhand des Kriteriums Kapitalwert der Investition nur möglich, wenn man unterstellt, daß die Wieder Anlage des amortisierten Kapitals ebenso wie die Differenz im Kapitaleinsatz keinen Einfluß auf den Kapitalwert der Investition hat. Dies ist nur gewährleistet, wenn diese Mittel zum Kalkulationszinssatz angelegt werden können, da der Kapitalwert einer verzinslichen Anlage zum Kalkulationszinssatz definitionsgemäß gleich Null ist (Kalkulationszinsfuß).

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