zentraler Teilbereich der Industriepolitik; sie interveniert in die Anpassungsprozesse der Industrie auf strukturelle Wandlungen, die sich aus Änderungen der Nachfrage- oder Angebotsbedingungen ergeben. In der Marktwirtschaft gilt das Primat der strukturellen Selbststeuerung durch den Markt. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Unternehmen, Strukturwandlungen rechtzeitig zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen. Der Wettbewerbsmechanismus veranlasst die Unternehmer, Engpässe zu beseitigen, Überkapazitäten abzubauen und Möglichkeiten zu vorstossendem Wettbewerb zu nutzen. Abweichend von diesem Ordnungsprinzip gibt es jedoch Gründe, die strukturpolitische Staatsinterventionen rechtfertigen, z.B. Sicherung der Versorgungsbasis, drohende Arbeitsplatzverluste aus nicht-kompensierbaren Freisetzungen infolge einer gesamtwirtschaftlichen Wachstumsschwäche, Umstellungshemmnisse bei einem hohen Fortschrittstempo, Immobilität mit Anpassungsträgheit, Handelsprotektionismen des Auslandes, Konzentration von Krisensektoren in Problemregionen, zu kurzer Zeithorizont der Marktkräfte und nicht ausreichende Reaktion auf Marktsignale mit der Folge von Engpässen und Innovationsdefiziten. Die Ziele der industriellen Strukturpolitik sind bewusste Erhaltung, geordnete Anpassung und vorausschauende Gestaltung. Hinzu kommt die Grössenstrukturpolitik, die eine gesamtwirtschaftlich optimale "Durchmischung" der Industrie mit Gross-, Mittel- und Kleinbetrieben anstrebt. Hauptansatzpunkte der Industriestrukturpolitik sind Vorrangpolitik, Umstrukturierungspolitik, Kapazitätslenkung, Investitionslenkung und staatliche Industriebeteiligungen. Als Instrumente kommen die Finanz- (Beihilfen, Steuererleichterungen, Kredithilfen), Mobilitäts-, Infrastruktur-, Informationspolitik sowie die Sektoralisierung und Regionalisierung der Konjunkturpolitik zur Anwendung. Die Legitimation der Industriestrukturpolitik in der Marktwirtschaft ist umstritten. Das Meinungsspektrum reicht von einer konsequenten Ablehnung im Vertrauen auf die Steuerungskraft des Marktes bis hin zu einer unabdingbaren Befürwortung im Sinne einer überbetrieblichen Strukturlenkung. Vor allem Erhaltungsziele, die in der Praxis von herausragender Bedeutung sind, unterliegen der Kritik: Überkommene Strukturen werden gegen unausweichliche Produktionsumstellungen geschützt, Anpassungsprozesse werden unter Inkaufnahme von Wachstumsverlusten unterbunden. Demgegenüber werden die Verlangsamung und Verstetigung der Anpassungsprozesse sowie die Förderung der Umstellungsflexibilität als volkswirtschaftlich günstiger beurteilt. Die Industriestrukturpolitik wird als ordnungspolitisch vertretbar angesehen, wenn sie subsidiär zur Wettbewerbs- und Globalpolitik eingesetzt wird. Sie sollte dabei bestimmten Grundsätzen folgen wie Nutzung des Marktmechanismus in grösstmöglichem Umfang, Erhaltung der Privathaftung bei individuellem wirtschaftlichen Versagen, Nichtausschaltung des Wettbewerbs und Leistungsintensivierung in Krisenfällen, Gleichbehandlung der Unternehmen, degressive Gestaltung, zeitliche Befristung sowie regelmässige Zweckmässigkeitsüberprüfungen bei Schutzmassnahmen, schliesslich auch Entscheidungsorientierung an gesamtwirtschaftlichen Nutzen- und Kostenkriterien. Literatur: Hamm, W., Strukturpolitik, sektorale, in: HdWW, Bd. 7, Stuttgart u.a. 1980, S. 479ff. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft, Staatliche Interventionen in einer Marktwirtschaft, Stellungnahme vom 12. Januar 1979.
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