Mittel der Industriestrukturpolitik. Mit seiner Beteiligungspolitik entfernt der Staat sich vom marktwirtschaftlich-dezentralen Grundsatz, sich auf den Kern allgemeiner Staatsaufgaben zu beschränken und dort Zurückhaltung zu üben, wo Privatinitiative sich wirksam entfaltet. Staatliche Industriebeteiligungen werden zu rechtfertigen versucht mit der Ordnungfunktion zur Sicherung des Wettbewerbs, Beiträgen zur Konjunktur- und Beschäftigungsstabilisierung, Förderung von Forschung und Entwicklung, sektoraler und regionaler Krisenbekämpfung. Die Instrumentalisierung der staatlichen Industriebeteiligungen im Dienst wirtschaftspolitischer Ziele ist sowohl von der Ordnungskonformität als auch von der Ziel-Mittel-Adäquanz her (Schwächung der Privatinitiative, Effizienzverluste, Nachlassen der Sanierungsanstrengungen, Verzögerung der Strukturanpassung, Konzentrationsbegünstigung) kritisch zu sehen. Vor diesem Befund wird eine Privatisierung des staatlichen Industrievermögens gefordert. Literatur: Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), Beteiligungen des Bundes, verschiedene Jahrgänge, Bonn-Bad Godesberg. Hamm, W., Kollektiveigentum, Heidelberg 1961.
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