Massnahmen des Staates, der Verbände und der Selbstverwaltungskörperschaften zur Erhaltung, Anpassung, Gestaltung und Wachstumsförderung der Industrie. Die Industriepolitik ist Teil der Gewerbepolitik, die wiederum ein Ausschnitt der sektoralen Wirtschaftspolitik ist. Die Industriepolitik ist insofern in die Gesamtwirtschaftspolitik eingebunden und deren Zielen (Allokationseffizienz, Stabilität, hoher Beschäftigtenstand, Wachstum, sozialer Ausgleich) verpflichtet. Als sektorspezifische Wirtschaftspolitik hat sie jedoch die Probleme, die in der Industriewirtschaft in besonders akzentuierter Form auftreten und mit sektoral zugeschnittenen Instrumenten anzugehen sind, zum Gegenstand. Hauptaufgabengebiete der Industriepolitik sind die Sicherung und Förderung des Wettbewerbs, die Optimierung der Unternehmensgrösse, die Erleichterung und Beschleunigung von Anpassungen an den Strukturwandel, die Stabilisierung von Krisensektoren, die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, die Rohstoff- und Energiesicherung, die Ausgestaltung der Betriebsverfassung und Mitbestimmung, die Mobilisierung von Wachstumsindustrien, Produktivitätssteigerung, Innovationsförderung, Mobilitätserhöhung, Kapitalerschliessung und Umweltschutz. Diese Aufgaben werden z.T. von der Globalpolitik ohne spezifisch industriepolitische Ausdifferenzierung wahrgenommen. Mehr als andere Wirtschaftsbereiche wird die Industrie von allgemein ansetzenden "Querschnittspolitiken" (Wettbewerbs-, Struktur-, Konjunktur-, Wachstums-, Sozial-, Infrastruktur-, Aussenwirtschafts-, Umwelt-, Forschungs- und Informationspolitik) betroffen. Die sektorspezifisch ausgerichtete Industriepolitik lässt sich unterteilen in Indu- strieordnungs-, Industriestruktur- und Industriefinanzierungspolitik. Ziele, Träger, Aufgaben und Stile der Industriepolitik haben sich mit der technischen, wirtschaftlichen und soziologischen Entwicklung bei jeweils anderen Schwerpunkten im Zeitablauf gewandelt ( gewerbepolitische Epochen). Die Industriepolitik bedient sich eines breiten wirtschaftspolitischen Instrumentariums von der Wettbewerbspolitik über Subventionen, Steuererleichterungen, Aussenhandelsmassnahmen bis hin zu Marktregulierungen, administrativen Interventionen und Verboten und Geboten. Welche Instrumente zum Einsatz kommen, hängt ab von der Problemstellung und der angestrebten Wirkung. Die Massnahmen beziehen sich sowohl auf die Ordnung des Industriesektors als auch auf seine ökonomischen Abläufe. Sie greifen direkt oder indirekt; sie können mit der Marktwirtschaft konform oder marktinkonform sein. Träger der Industriepolitik sind der Staat (Bund, Länder, Gemeinden, Europäische Gemeinschaften) mit einer Mehrzahl funktional z.T. spezialisierter Suborganisationen und -gremien, die Unternehmer- und Wirtschaftsverbände und die Gewerkschaften. In der Bundesrepublik Deutschland existiert - abweichend von anderen Ländern - kein gesondertes "Industrieministerium"; industriepolitische Aufgaben werden hauptsächlich durch den Bundeswirtschaftsminister (mit mehreren Fachreferenten) wahrgenommen. Beteiligt sind ausserdem die Ministerien für Forschung und Technologie, Arbeit und Soziales, Finanzen, Raumordnung und Städtebau, Verkehr. Infolge dieser Kompetenzaufteilung besteht ein hoher Abstimmungsbedarf. Ausserdem ist die Gefahr der Verselbständigung ressortspezifischer Massnahmen zu sehen. Auch auf Länder- und Kommunalebene werden mehrere Träger tätig (z.B. Wirtschaftsförderung, Infrastrukturpolitik, Standortprogramme). Die Industriepolitik erhält dadurch starke regionalpolitische Akzente, die unter Umständen mit der Bundespolitik konfligieren. Supranationale Institutionen versuchen vor allem, gemeinsame Ziele zu formulieren und auf eine Koordination der einzelstaatlichen Politiken hinzuwirken. Aufgaben der internationalen Institutionen liegen insbesondere im Bereich der Handels-, Rohstoff- und Energiepolitik. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betreiben Sozial- und Lohnpolitik, zunehmend aber auch Beschäftigungspolitik. Die rechtlichen Grundlagen der Industriepolitik sind nicht zentral als "Industrierecht" kodifiziert, sondern entsprechend dem Querschnittscharakter in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen usw. ausserordentlich verstreut niedergelegt. Literatur: Guttmann, V., Industriepolitik (I) Theorie, in: HdSW, Bd. 5, Stuttgart u.a. 1956, S. 272ff. Herrmann, W, Industriepolitik, in: Handbuch der Wirtschaftswissenschaften, Bd. II, 2. Aufl., Köln, Opladen 1966, S. 243 ff. Seidenfus, H. St., Sektorale Wirtschaftspolitik, in: Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Bd. 2, 4. Aufl., Göttingen 1975, S. 206 ff.
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