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Gewerbepolitik

Gesamtheit aller Bestrebungen und Massnahmen, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen Zustände und Prozesse im Bereich der gewerblichen Wirtschaft ( Gewerbe) zu beeinflussen. Diese erstrecken sich auf die Industrie ( Industriepolitik), das Handwerk und das Hausgewerbe, nicht dagegen auf den Handel und das Dienstleistungsgewerbe. Die Gewerbepolitik ist Teil der sektoralen Wirtschaftspolitik. Die Gewerbepolitik umfasst die gemeinsamen Grundlagen der verschiedenen Gewerbebereiche. Mit der Entwicklung der Industriepolitik zu einem eigenständigen sektoralen Politikbereich hat die Gewerbepolitik die essentiell in- ausrriewirtscnaiuicnen rragesien ungen an diese abgetreten und ihren inhaltlichen Schwerpunkt auf das Handwerk, kleingewerbliche Betriebe und neue Formen des Hausgewerbes verlagert. In dieser Ausrichtung ist die Gewerbepolitik sowohl von den Zielen als auch den Instrumenten wirtschaftszweigspezifischer als die Industriepolitik. Gewerbepolitische Aktivitäten haben mit fortschreitender Industrialisierung an Bedeutung gewonnen und dabei unterschiedliche Phasen durchlaufen ( gewerbepolitische Epochen). Die moderne Gewerbepolitik begann mit der Durchsetzung der Gewerbefreiheit, deren Verteidigung von den Voraussetzungen und Konsequenzen her auch heute noch den Kern der Gewerbepolitik bildet. Die Hauptaufgaben der Gewerbepolitik sind Ordnungssicherung, Leistungssteigerung, Kapitalbeschaffung, Anpassung an Strukturwandlungen, sozialpolitische Ziele und Umweltschutz. Die Ordnungsaufgabe richtet sich auf die Existenzerhaltung gegenüber der industriellen Konkurrenz und die Verhinderung einer "Übersetzung" des Gewerbes durch subjektive MarktZugangsbeschränkungen (Gewerbeordnung, Handwerksordnung). Wachsende Bedeutung hat die Funktionssicherung des Wettbewerbs (Bekämpfung von Behinderungen und marktschliessenden Praktiken wie Boykotts, Liefersperren, Diskriminierungen, unlauterer Wettbewerb). Die Anpassung des Leistungsstandes des Gewerbes an die wirtschaftliche Entwicklung soll durch das Aus- und Fortbildungswesen ( Innungen, Kammern), durch die Förderung betrieblicher und technischer Rationalisierungen und durch Kooperationserleichterungen und Entwicklung neuer Kooperationsformen erreicht werden. Die Förderung der persönlichen Mobilität und Leistungsfähigkeit steigert die Anpassungsflexibilität des Gewerbes im Strukturwandel. Sozialpolitische Interventionen erfolgen aus Gründen des Arbeitsschutzes ( Gewerbeaufsicht), der Einkommenssicherung der Gewerbetreibenden und der Erhaltung einer bestimmten Anzahl selbständiger Unternehmen, womit die Gewerbepolitik in die Mittelstandspolitik überleitet (Mittelstandsförderung). Umweltpolitische Vorschriften für die Gewerbeausübung (z.B. genehmigungsbedürftige Anlagen) dienen dem Lärmschutz und der Luftreinhaltung (Emissionsüberwachung). Staatliche Finanzierungshilfen mit vielfältigen Kapitalbeschaffungsprogrammen (In- dustriefinanzierungspolitik) werden insb. an kleine und mittlere Unternehmen gewährt, um ueren lViarKizumit zu eneicniern una in- novationspotentiale zu erschliessen. Instrumente der Gewerbepolitik sind zum einen marktorganisatorische Massnahmen, die den Marktzutritt regeln bzw. das Wettbewerbsverhalten beeinflussen. Die Gestaltungsmöglichkeiten des Marktzutritts reichen von der Sicherung der Gewerbefreiheit bis zu einem Zutrittsverbot. Das Marktverhalten wird durch die Wettbewerbspolitik kontrolliert. Mit fiskalischen Instrumenten (Subventionsund Steuerpolitik) sollen Rationalisierungsprozesse eingeleitet bzw. beschleunigt und dadurch die Anpassungsfähigkeit des Gewerbes an den Strukturwandel erhöht werden. Entsprechend der Vielzahl und Heterogenität der in der gewerblichen Wirtschaft vertretenen Branchen ist die Pluralität der Interessen in diesem Bereich besonders ausgeprägt. Sie findet ihren Ausdruck in den Zielen der föderalistisch strukturierten staatlichen Hoheitsträger ebenso wie in den Aufgaben der supranationalen Institutionen. Daneben bringen sich die Interessen der privaten Wirtschaft in Produzentenvereinigungen, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zur Geltung. Diese Organisationen fungieren als Informationsträger, Entscheidungsbeteiligte und z.T. auch als ausführende Organe der staatlichen Gewerbepolitik. Vor allem im Handwerk spielt die Selbstverwaltung eine bedeutende Rolle.                 Literatur: Seidenfus, H. St., Sektorale Wirtschaftspolitik, in: Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Bd. 2, 4. Aufl., Göttingen 1975, S. 206ff. Weddigen, W., Grundzüge der Gewerbepolitik, Berlin 1967. Wessels, Th., Gewerbepolitik, in: HdSW, Bd. 4, Stuttgart u. a. 1965, S. 507 ff.

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