Teil der Gewerbepolitik, der sich an den selbständigen Mittelstand (Handwerk, Einzelhandel, Teile des Grosshandels, die freien Berufe, Klein- und Mittelbetriebe der Verarbeitenden Wirtschaft bis zu einer Betriebsgrösse von 500 Mitarbeitern sowie das Dienstleistungsgewerbe) richtet. Wenn auch der Mittelstand eine heterogene Gruppe darstellt, so gibt es doch neben branchenspezifischen Problemen solche Fragen, die den Mittelstand insgesamt betreffen und die Gegenstand der Mittelstandsförderung sind. Ziele der Mittelstandsförderung sind die Sicherung der Existenz- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, die Leistungssteigerung der mittelständischen Wirtschaft sowie die Anpassungserleichterung an den Strukturwandel. Die Notwendigkeit einer speziellen Mittelstandsförderung wird damit begründet, dass u.a. mittelständische Unternehmen aufgrund ihrer Betriebsgrösse Nachteile gegenüber Grossunternehmen hätten, sich infolge begrenzter Diversifikationsmöglichkeiten nur bedingt an Marktveränderungen anpassen könnten, anfälliger gegen Konjunkturschwankungen wären und der Nachfragemacht grosser Kunden ausgesetzt seien, Schwierigkeiten in der Realisierung technischer Fortschritte hätten und Finanzierungsprobleme aufgrund des beschränkten Zugangs zum Kapitalmarkt und des zu geringen Eigenkapitals bestünden. Die marktwirtschaftlich orientierte Mittelstandsförderung geht von dem Grundsatz der Subsidiarität und der Hilfe zur Selbsthilfe aus. Hauptträger der Mittelstandsförderung sind das BundesWirtschaftsministerium, das Bundesministerium für Forschung und Technologie, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Lastenausgleichsbank, das ERP- Sondervermögen, die Wettbewerbsbehörden, Wirtschaftsförderungsgesellschaften auf kommunaler Ebene sowie zahlreiche Interessen-Vertretungen und Organisationen der Wirtschaft. Aufgabengebiete der Mittelstandsförderung sind Finanzierungshilfen (Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung), Massnahmen zur Leistungssteigerung (Hilfen für Rationalisierung, Forschung, Entwicklung und Innovation, Informations- und Beratungswesen sowie Unternehmerschulung, Kooperationsförderung, Auf- und Ausbau von Einrichtungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung, überbetriebliche Massnahmen zur Anpassung des Leistungsstandards an den technischen Fortschritt) und Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Wettbewerbsrecht (Kooperationserleichterungen durch Mittelstandskartelle, Mittelstandsempfehlungen und Wettbewerbsregeln). Von Bedeutung sind ausserdem steuerliche Entlastungen des Mittelstandes, die Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige sowie die Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Kritik an der Mittelstandsförderung betrifft die umstrittene Wirksamkeit der Massnahmen, wettbewerbsbeschränkende Effekte der Kooperationserleichterungen, die Gültigkeit der These eines prinzipiellen strukturellen Nachteils mittelständischer Unternehmen und die interventionistische Grundausrichtung, die zugunsten einer Verbesserung der Rahmenbedingungen und einer Flexibilitätssteigerung zu korrigieren wäre. Literatur: Bundesministerium für Wirtschaft (Hrsg.), Mittelstandsfibel, Bonn 1979. Dichtl, E.l Raffee, H./Wellenreuther, H., Mittelstandspolitik, in: Issing, O. (Hrsg.), Spezielle Wirtschaftspolitik, München 1982, S. 43 ff. Naujoks, W., Mittelstandspolitik und Mittelstandsförderung in der Bundesrepublik Deutschland, in: Internationales Gewerbearchiv, 28. Jg. (1980), S. 217ff,
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