nach dem Depotgesetz werden folgende Verwahrungsarten unterschieden:
(1) Sonderverwahrung (Streifbanddepot)
(a) im eigenen Haus
(b) Drittverwahrung
Depot A (Eigendepot)
Depot B (Fremd- oder Anderdepot)
(2) Sammelverwahrung
(a) im eigenen Haus Haussammelverwahrung
(b) Drittverwahrung
Depot A (Eigendepot)
Depot C (Fremd- oder Anderdepot)
Depot, Sammelverwahrung, Sonderverwahrung
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