(Depot A) Verwahrungsart im Depotgeschäft bei Drittverwahrung Depot A, B, C, D.
Nach DepG: Depot A. Im Verkehr zwischen Banken verwendet. Dient der Aufnahme der eigenen Wertpapiere und Sammeldepotanteile der hinterlegenden Bank sowie der Wertpapiere und Sammeldepotanteile ihrer Kunden, die für alle Forderungen des Drittverwahrers gegen sie unbeschränkt als Pfand haften, und der Wertpapiere, die im Eigentum des Zwischenverwahrers stehen. Die in Depot A verbuchten Werte haften dem Zentralbankier als verwahrender Bank unbeschränkt und unterschiedslos für alle Verbindlichkeiten der hinterlegenden Bank.
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