Depot, in welches bei einer Bank die Wertpapiere, die von Treuhändern, Notaren usw. für Dritte verwaltet werden, zur Verwahrung gegeben werden.
Depot, das nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwälte), die einem besonderen Standesrecht unterliegen, eröffnet wird und in das ausschließlich Dritten gehörende Wertpapiere verbracht werden.
Bezeichnung für ein Treuhanddepot, das von Angehörigen der zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen geführt wird. Hierzu gehören Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.
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