Verwertung einer Sache durch staatlichen Hoheitsakt im Wege der Versteigerung.
Versteigerung
Voraussetzung einer Zwangsversteigerung, die die wichtigste Form der Zwangsvollstreckung in unbewegliches (immobiles) Vermögen darstellt, ist ein Vollstreckungstitel. Hat der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung betreibt, einen solchen Titel erwirkt, ist dieser Titel dem Schuldner zugestellt worden und hat dieser keine Abwehr- bzw. Gegenklage eingereicht, wird dessen immobiles Vermögen zur Befriedigung der Gläubigerforderung(en) versteigert. Vollstreckungsgericht ist immer das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das zu versteigernde Grundstück befindet. Zwangsversteigert werden können allerdings auch Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge, die in vielem den Grundstücksimmobilien rechtlich gleichgestellt sind. Bei der Zwangsversteigerung entscheidet das Meistgebot. Der Meistbietende erwirbt das Eigentum an dem Grundstück durch Zuschlag. Unter bestimmten Bedingungen - zu geringes Gebot - kann der Zuschlag verweigert werden; Näheres regelt das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Gibt es mehrere Gläubiger, wird der Erlös der Versteigerung nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel unter sie verteilt.
Auch: gerichtliche, amtliche Versteigerung. Gerichtlich angeordnete und beaufsichtigte Verwertung von Gegenständen durch Versteigerung zur Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern, z.B. Banken, aus ihren Kreditvergaben. Zwangsversteigerung beweglicher Sachen ist eine Art der Zwangsversteigerung, die einen vollstreckbaren Titel und für diesen mit Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung voraussetzt. Erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher, frühest, eine Woche nach dem Pfändungstermin. Zuschlag wird nach 3-mali-gem Aufruf an den Bieter mit dem höchsten Gebot erteilt. Dabei muss das Gebot mind. 50% des normalen Verkaufswerts erreichen, bei Edelmetallgegenständen mind. den Metallwert. Wertpapiere mit Börsen- oder Marktpreis werden in freihändigem Verkauf zum Tagespreis veräussert, andere Wertpapiere können durch Versteigerung verkauft werden (geringstes Gebot). Für z. B. Banken als Gläubiger von Bedeutung.
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