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Bezugsrechtsabschlag

(deduction of subscription rights, ex-rights quotation, ex Bezugsrecht) Bei der Kapitalerhöhung der AG werden die alten Aktien mit Beginn der Bezugsfrist mit dem Bezugsrechtsabschlag gehandelt, d. h., daß der Börsenkurs um den Wert des Bezugsrechts vermindert wird. Beträgt der Börsenkurs der alten Aktie z. Bezugsrechtsabschlag 800 DM, und ist das Bezugsrecht 71,43 DM wert, so wird die alte Aktie mit Beginn der Bezugsfrist ex Bezugsrecht, also 728,57 DM notiert.

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