börslicher Handel der Bezugsrechte der Altaktionäre im Falle der Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien (vgl. §§186, 221 Abs. 4 AktG). Ein Bezugsrechthandel wird nur durchgeführt, wenn die Altaktie an der Börse notiert wird. Er beginnt am ersten Tag der Frist, während der die Bezugsrechte ausgeübt werden können, und dauert i.d.R. drei Wochen. Von diesem Tag an wird die Altaktie ohne Bezugsrecht gehandelt (ex Bezugsrecht). Da Bezugsrechte, ihrer Funktion entsprechend, fast immer einen positiven Wert haben, geht der Kurs der Altaktie wegen der Abtrennung des Bezugsrechts gewöhnlich zurück. Diese Erscheinung nennt man "Be- zugsrechtsabschlag". Wegen der Abtrennung erlöschen vorliegende Börsenaufträge für die Altaktie am Ende des Börsentages vor Beginn der Bezugsfrist.
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