im Außenhandel eine Mittelsperson (oder Unternehmen), die sich in die Finanzierung von Exportgeschäften einschaltet. Gegen Verschiffungsdokumente (Dokumente im internationalen Warenverkehr) gestattet er dem Exporteur, eine Tratte (Wechselgeschäft) auf ihn zu ziehen und verkauft die Waren im Auftrag des Exporteurs an dessen Kunden, denen er Kredite einräumt. Hierfür übernimmt er das Delkredere. Diese Art von Bevorschussung hängt mit der Problematik des Akkreditivs in den USA zusammen. Der Factor unterscheidet sich vom Vertreter (nach anglo- amerikanischem Recht) dadurch, dass er in eigenem Namen handelt und die Ware in Besitz hat. Der Factor gewährt in beschränktem Umfang Kredite durch Beleihung des Warenlagers (inventory loans) und durch die Finanzierung (Forderungshändler) des Streckengeschärtes (drop shipment). Heute wird der Forderungsverkauf (Factoring) im internationalen Geschäft zunehmend durch internationale Factoring-Banken abgewickelt. .
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