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Spezialgeschäft

Einzelhandelsbetrieb, dessen Warenangebot sich auf einen Ausschnitt des Sortiments eines Fachgeschäftes beschränkt, aber tiefer als jenes gegliedert ist. Für Spezialgeschäfte sind Sortimente charakteristisch, die besonders hohen Auswahlansprüchen genügen sowie Bedienung und ergänzende Dienstleistungen bieten.

 Betriebsform des stationären Einzel­handels, die sich vom Fachgeschäft nur durch eine noch weitergehende sortiments­politische Beschränkung auf Teilbereiche des einzelhandelsrelevanten Angebots bis hin auf bestimmte Warenarten unterschei­det, etwa wie im Verhältnis Sportartikelfachgeschäft versus Tennisshop, im übrigen aber ähnliche Strukturmerkmale aufweist und mit vergleichbaren marktstrategischen Heraus­forderungen konfrontiert ist. Bedenkt man jedoch die kategoriale Vielfalt der spezialisierungsfähigen und potentiell sortimentsprä­genden Bedarfsfelder der menschlichen Le­benshaltung und Daseinsvorsorge, so wird selbst dieses Unterscheidungsmerkmal in mehrfacher Hinsicht zu relativieren sein. Es verwundert daher nicht, wenn Handelspra­xis und empirische Handelsforschung beide Betriebsformen faktisch gleichsetzen. Den Ergebnissen der Handels- und Gaststätten­zählung 1985 sind hierüber aufgrund des gewählten Abgrenzungskonzepts - Zu­ordnung der „Ladengeschäfte“ gem. der Sy­stematik der Wirtschaftszweige nach dem Schwerpunktprinzip - ohnehin keine ent­sprechend differenzierenden Angaben zu entnehmen.   

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