Einzelhandelsbetrieb, dessen Warenangebot sich auf einen Ausschnitt des Sortiments eines Fachgeschäftes beschränkt, aber tiefer als jenes gegliedert ist. Für Spezialgeschäfte sind Sortimente charakteristisch, die besonders hohen Auswahlansprüchen genügen sowie Bedienung und ergänzende Dienstleistungen bieten.
Betriebsform des stationären Einzelhandels, die sich vom Fachgeschäft nur durch eine noch weitergehende sortimentspolitische Beschränkung auf Teilbereiche des einzelhandelsrelevanten Angebots bis hin auf bestimmte Warenarten unterscheidet, etwa wie im Verhältnis Sportartikelfachgeschäft versus Tennisshop, im übrigen aber ähnliche Strukturmerkmale aufweist und mit vergleichbaren marktstrategischen Herausforderungen konfrontiert ist. Bedenkt man jedoch die kategoriale Vielfalt der spezialisierungsfähigen und potentiell sortimentsprägenden Bedarfsfelder der menschlichen Lebenshaltung und Daseinsvorsorge, so wird selbst dieses Unterscheidungsmerkmal in mehrfacher Hinsicht zu relativieren sein. Es verwundert daher nicht, wenn Handelspraxis und empirische Handelsforschung beide Betriebsformen faktisch gleichsetzen. Den Ergebnissen der Handels- und Gaststättenzählung 1985 sind hierüber aufgrund des gewählten Abgrenzungskonzepts - Zuordnung der „Ladengeschäfte“ gem. der Systematik der Wirtschaftszweige nach dem Schwerpunktprinzip - ohnehin keine entsprechend differenzierenden Angaben zu entnehmen.
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