Kredit, bei dem die Rückzahlung in gleichen Raten zu regelmäßigen Terminen erfolgt (Teilzahlungskredit). Er wird durch Produzenten, Groß- und Einzelhändler oder Institutionen des Teilzahlungskreditgeschäfts Konsumenten oder gewerblichen Verbrauchern eingeräumt.
Teilzahlungskredit (Ratenkredit, Konsumentenkredit) an Konsumenten oder gewerbliche Verbraucher, dessen Rückzahlung in meist gleich bleibenden Raten, bestehend aus Zins und Tilgungszahlung, an regelmäßig wiederkehrenden Terminen erfolgt. Die Rückzahlungsraten sind im % Kreditvertrag nach Höhe und Fälligkeit genau festgelegt. Im Gegensatz zum persönlichen Ratenkredit soll der Abzahlungskredit bestimmte Warenkäufe auf Kredit ermöglichen, wobei die WareI eine gewisse Lebensdauer und Wert beständigkeit besitzen soll. Die Kreiditgewährung erfolgt durch ProduAbzinsungsfaktor zenten, Groß und Einzelhändler bzw. durch spezielle Institutionen des Teilzahlungskreditgeschäftes. In der Form des Kleinkredits bieten aber auch die Geschäftsbanken gleichartige vom Warengeschäft getrennte Kredite an. Die rechtliche Regelung des Abzahlungskredit erfolgt im »Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte« und verlangt insbesondere, daß die VertragsUrkund e den Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, Tilgungsplan und den effektiven Jahreszins (Effektivzinssatz) enthält. Typisches Beispiel eines A.: Finanzierung eines Autokaufs durch ein Kreditinstitut, wobei der Autoverkäufer dem Kreditinstitut den Konsumenten als Vermittler zugeführt hat.
Teilzahlungskredit
Darlehen, das in bestimmten, bei Vertragsabschluss festgelegten Raten zurückzuzahlen ist. Gesetzliche Regelung im Verbraucherkreditgesetz.
Siehe auch: Teilzahlungsgeschäft
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