bei der Emission, insbesondere von Anleihen und der Gewährung von Hypothekarkrediten, festgelegte Vereinbarung über deren Tilgung (Tilgungszeitpunkte und Tilgungsraten).
Bei Tilgungsanleihen und nach und nach zu tilgenden Krediten die Aufstellung der Art und Höhe der Tilgung in Teilbeträgen über die Laufzeit, i. d. R. nach Äb)auf bestimmter rilgungsfreier Jahre (Tilgungsfreijahre) zu Beginn der Laufzeit.
Tilgung
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