Die Effektivverschuldung ist definiert als Differenz aus Verbindlichkeiten und kurzfristigem Umlaufvermögen, soweit dieses innerhalb eines Jahres liquidierbar ist: Effektivverschuldung = Verbindlichkeiten — Kurzfristiges Umlaufvermögen Die Effektivverschuldung weist die um die liquiden bzw. schnell liquidierbaren Mittel bereinigten Verbindlichkeitenlast des Unternehmens aus und berücksichtigt somit den Sachverhalt, dass dem Fremdkapital liquide Mittel bzw. geldnahe Vermögensgegenstände gegenüberstehen, die unmittelbar zu deren Rückführung eingesetzt werden können.
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