Zeitraum, innerhalb dessen nach Emission einer Anleihe deren Schuldner von der Tilgung freigestellt ist. Die Tilgung beginnt also erst nach Ablauf der (in den Anleihebedingungen) fixierten Freijahre.
Graceperiod. Auch: Tilgungsfreijahre, Karenzzeit. Bei Krediten und Anleihen tilgungsfreie Jahre, i. d. R. zu Anfang der Laufzeit. Gezahlt werden in diesen Jahren nur die fälligen Zinsen.
Tilgungsfreie Jahre bei einem festverzinslichen Wertpapier.
Vorhergehender Fachbegriff: Freiheitsgrade | Nächster Fachbegriff: Freikurs
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|