Entstehen einem Betrieb Kosten, die an andere Betriebe für deren Leistungen bezahlt werden müssen, fallen sie unter die Fremdleistungskosten. Hierzu zählen die Kosten für den
Transport, für Miete oder Pacht, Patent- und Lizenz- sowie Beratungskosten, Instandhaltungskosten etc..
Zumeist gelten diese Kosten als Gemeinkosten, in Sonderfällen sind sie Sonderkosten (Expresslieferungen, Überstunden um Fertigungszeit zu verkürzen...)
Einer Bank entstehende Kosten für alle Leistungen usw., die sie von aussen, von Dritten bezieht und, soweit sie Kunden(geschäfte) betr., den Kunden weiter belastet werden.
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