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Kostenreagibilität

Verhältnis der prozentualen Änderung der Gesamtkosten zur prozentualen Änderung der Beschäftigung (Konrad Mellerowicz). Sie bildet neben der Kostenelastizität ein Mass für die Kennzeichnung von Kostenverläufen. Bei fixen Kosten besitzt die Kostenreagibilität den Wert Null; bei variablen Kosten ist der Reagibilitätsgrad grösser als Null.

Siehe Kostenelastizität

bezeichnet die Stärke der Veränderung von Kosten, bedingt durch Veränderungen des Beschäftigungsgrades. Aus der prozentualen Änderung des Beschäftigungsgrades (b) und der prozentualen Änderung der zu untersuchenden Kostenart (k) läßt sich der Reagibilitätsgrad (r) errechnen (Charakteränderungen von Kostenarten, Kostenauflösung). Der Reagibilitätsgrad einzelner Kostenarten ist zweckmäßigerweise kostenstellenweise zu untersuchen, da sich von Kostenstelle zu Kostenstelle unterschiedliche Auswirkungen einer Beschäftigungsgradänderung auf die untersuchte Kostenart ergeben können. (Variator)

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