Die Kostenauflösung ist die Trennung der Kosten in einen fixen und einen variablen Anteil.
Kostenauflösung (auch Kostenspaltung, Kostenzerlegung) ist die Trennung der gesamten Kosten in Fixkosten und variable Kosten.
Sie ist von zentraler Bedeutung für alle Teilkostenrechnungen und sollte im Betrieb auf der Basis von Kostenstellen oder (aussagefähiger) Kostenplätzen erfolgen.
Arten der Kostenauflösung:
Die Aufteilung der Gesamtkosten in ihre fixen und variablen Anteile kann unter Nutzung früherer Istkosten der Kostenstelle erfolgen. Weil man sich hierbei auf Vergangenheitswerte stützt, bezeichnet man dies als statistische Kostenauflösung.
Die Kostenauflösung kann aber auch auf der Basis von Zukunftsbetrachtungen (Messungen, Berechnungen, Schätzungen) erfolgen, dann spricht man von analytischer Kostenauflösung.
Methoden der Kostenauflösung (Übersicht)
1. statistische Methoden
- buchtechnische Kostenauflösung
- Streupunktdiagramm
- Differenzen-Quotienten-Verfahren
- Reihenhälften-Verfahren
- Methode der kleinsten Quadrate
2. analytische Methoden
- mehrstufige analytische Kostenauflösung
- einstufige analytische Kostenauflösung
Übersicht der Kostenauflösungsmethoden
siehe auch >>> Fixkosten, variable Kosten
auch Kostenspaltung. Verfahren, das der Aufteilung des Betrages einer Kostenart nach bestimmten Kriterien dient. Kriterium zur Auflösung der Kosten ist häufig die Reagibilität der Kostenarten auf eine Variation der Beschäftigung. Voraussetzung der Kostenauflösung: Es müssen genügend viele Werte von Istkosten und Beschäftigungsgraden (größere Schwankungen) und damit eine genügend lange Untersuchungszeit vorliegen. Als zusätzliche Bedingung muß gelten, daß mit Ausnahme des Beschäftigungsgrades alle übrigen Kostenbestimmungsfaktoren konstant bzw. aus den Kostenwerten bereinigt worden sind. Wegen der möglichen unterschiedlichen Reagibilität der Kostenarten in den einzelnen Kostenstellen ist eine kostenstellenweise Kostenauflösung der Kostenarten anzustreben. Kostenauflösungsgründe:
1. Erkennen des Charakters von Kostenarten, d.h. ob die untersuchte Kostenart fix, variabel oder semivariabel in bezug auf eine Beschäftigungsänderung ist.
2. Auflösung der Kosten in einen fixen und proportionalen Teil bei einem gewählten Beschäftigungsgrad läßt Rückschlüsse auf die Höhe der Kosten bei anderen Beschäftigungsgraden zu (Variatoren).
3. Die Kostenauflösung dient im Rahmen der einfach-flexiblen Plankostenrechnung der Kostenkontrolle, im Rahmen der Teilkostenrechnung darüber hinaus der Ermittlung von proportionalen (variablen) Kalkulationssätzen für die Grenzplankostenkalkulation sowie für die Zwecke der Deckungsbeitragsrechnung, wie z.B. Sortimentspolitik und für die Break-even nalyse. Zur Durchführung der Kostenauflösung wurden mehrere Verfahren entwickelt, die sich in analytische und synthetische Methoden der Kostenauflösung weiter untergliedern lassen.
Vorhergehender Fachbegriff: Kostenartenvergleich | Nächster Fachbegriff: Kostenaufschlagsmethode
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|