Grundkosten sind Kosten, denen Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüberstehen.
Sie entsprechen dem Zweckaufwand (Abgrenzung).
sind diejenigen Kosten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen in gleicher Höhe erfaßt sind. Im Gegensatz hierzu stehen die neutralen Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung übertragen werden. Zu unterscheiden sind auch die kalkulatorischen Kosten, denen Aufwendungen in anderer Höhe (z.B. kalkulatorische Abschreibungen) oder keine Aufwendungen (z.B. kalkulatorische Eigenkapitalzinsen) gegenüberstehen. Die in der Kostenrechnung erfaßten Kosten setzen sich somit zusammen aus den Grundkosten und den kalkulatorischen Kosten. Zur Erfassung der Kosten ist eine Abgrenzung von den Aufwendungen notwendig.
Grundkosten sind diejenigen Kosten, die in der Periode als aufwandsgleiche Kosten in die Kostenrechnung eingehen. Ihnen steht in der Aufwandsrechnung der Zweckaufwand gegenüber. Der Gegensatz dazu sind die Zusatzkosten.
Zur Abgrenzung zwischen den Kosten und Aufwendungen eines Unternehmens lassen sich aufwandsgleiche Kosten als Grundkosten und aufwandsungleiche Kosten als kalkulatorische Kosten (Zusatzkosten) unterscheiden. Den Grundkosten steht in gleicher Höhe auf der Aufwandseite der sogenannte Zweckaufwand als kostengleicher Aufwand gegenüber. Zu den Grundkosten gehören vielfach die Lohn, Werkstoff, Dienstleistungskosten und Kosten für Gebühren, Steuern sowie Umweltschutzmaßnahmen, soweit keine festen Verrechnungspreise Verwendung finden. Beim Aufbau einer Kostenrechnung können die Grundkosten direkt aus der Aufwandsrechnung übernommen werden.
Aufwand
Aufwendungen, die in gleicher Höhe Kosten sind (Zweckaufwand oder aufwandsgleiche Kosten). Darüber hinaus fallen in der Kostenrechnung Zusatzkosten und Anderskosten an. Siehe auch Kostenartenrechnung.
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