Zu den Energiekosten zählt man die Kosten für Strom, Gas, Dampf, Wasser und sonstige Brenn- und Treibstoffe.
Problem:
Die Zurechnung der Energiekosten (Kostenverteilungsprinzipien, Gemeinkostenschlüsselung) auf die Kostenstellen und Kostenträger ist in der betrieblichen Praxis oft schwer und/oder teuer. Schon die kostenstellenweise Erfassung des Verbrauchs an Strom, Gas, Wasser usw. erfordert eine Vielzahl von Zähl- und Meßgeräten. Wenn sich die Erfassung von Einzelverbräuchen nicht lohnt, bieten sich Berechnungen und Schätzungen an.
Die Energiekosten werden dann über geeignete Verteilungsschlüssel auf die Kostenstellen verrechnet.
Kosten für elektrische Energie, Heizgas, Dampf, Druckluft, 01, Strom und Wasser. Die Verbrauchsmengen dieser verschiedenen Energiekosten werden entweder in besonderen Hilfskostenstellen selbst erstellt oder zumindest durch besondere Hilfskostenstellen von der Außenwelt entgegengenommen und verteilt, so daß ihre Bewertung erst im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfolgt. Sollen Energiekosten als Einzelkosten den Bezugsgrößen zugerechnet werden, müssen Meßgeräte unmittelbar bei den Verbrauchsstellen angebracht werden (Kostenstelleneinzelkosten). Infolge der hohen Kosten für Meßeinrichtungen und Verwaltungsarbeit werden heute in vielen Betrieben technische Berechnungen für den Energieverbrauch durchgeführt. Die gesamten Energiekosten einer Energiekostenart werden dann über die so ermittelten Verteilungsschlüssel auf die Kostenstellen verrechnet.
Kosten, die entweder für die Eigenerzeugung (Strom etc.) oder für den Fremdbezug von Energie aufgewendet werden.
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