Sondereinzelkosten
umfassen die dem Kostenträger direkt zurechenbaren Einzelkosten des Vertriebs. Die Verfeinerung der Kostenrechnung im Sinne einer möglichst weitgehenden Zurechnung von Kostenarten als Einzelkosten führt z.B. zur Ausgliederung der Verpackungskosten, der Zollkosten, der Frachtkosten und der Vertreterprovisionen. Die genannten Kostenarten sind proportionale Kosten und gehen daher auch in die Grenzplankostenkalkulation ein.
Vertriebskosten, die einem bestimmten Vertriebsfall direkt zurechenbar sind (stückbezogene Kostenträgereinzelkosten), aber nicht mit jeder verkauften Einheit des Gutes, sondern nur bei spezifischen Vertriebsfällen wie Auslands-, Sonderaufträge etc. anfallen. Hierzu zählen insb. die Muster- und Verpackungsmaterialkosten, absatzbezogene Lizenzen, Provisionen und Ausgangsfrachten.
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