Kostenträgereinzelkosten können den produzierten Leistungen direkt
(ohne Schlüssel, verursachungsgerecht) zugerechnet werden (Einzel-
kosten).
Beispiel:
Fertigungsmaterial, Fertigungsakkordlöhne, Kosten für Spezialwerkzeu-
ge, spezielle Versandgebinde.
Gegensatz:
Kostenträgergemeinkosten.
Siehe auch: Einzelkosten
Einzelkosten, die direkt einem Kostenträger zugerechnet werden können wie bspw. Akkordlöhne, Materialeinzelkosten oder Lizenzgebühren. Kostenträgereinzelkosten gehen direkt in die Kalkulation ein. Siehe auch Kostenartenrechnung.
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