Die Kostenträgererfolgsrechnung ist ein Teilbereich der Kostenrechnung zur Ermittlung periodenbezogener Erfolge für die Kostenträger zum Zweck der Erfolgsanalyse und Sortimentssteuerung.
Sie wird auch Kostenträgerzeitrechnung oder kurzfristige Erfolgsrechnung genannt.
Als »Kostenträger« können Produkte, Produktarten, Produktgruppen, Aufträge oder Vertriebsgebiete oder Kundengruppen (Kundenerfolgsrechnung) im Sinne von Zurechnungsobjekten und Erfolgsquellen gewählt werden.
Die Kostenträgererfolgsrechnung kann im Wege einer buchhalterischen Kontenrechnung (Kontenrahmen, Einkreissystem, Zweikreissystem) oder statistisch tabellarisch auf einem Abrechnungsformular (Kostenträgerblatt oder BAB II) durchgeführt werden.
Als Grundprinzipien bei der Ermittlung der z.B monatlichen Erzeugniserfolge können entweder das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren angewandt werden.
Beim Gesamtkostenverfahren werden den Erlösen die gesamten Kosten der Periode gegenübergestellt unter Berücksichtigung der Bestandsmehrungen bzw. Bestandsminderungen der unfertigen und fertigen Erzeugnisse. Dies kann global bei der Ermittlung des gesamten Betriebserfolges erfolgen. Dieses Prinzip setzt voraus, daß eine Inventur zur Feststellung der Bestandsänderung zu erfolgen hat. Das Gesamtkostenverfahren kann auch zur Ermittlung der Erzeugnisergebnisse herangezogen werden. Dies hat zur Voraussetzung, daß die Kosten der Periode auf die Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen zugerechnet werden. Bei den Einzelkosten ist dies direkt möglich (Lohnscheine, Materialentnahmescheine), bei den Gemeinkosten ist die Verrechnung über die in den Kostenstellen ermittelten Zuschlagssätze auf indirekte Weise durchführbar. Auch hier muß eine Bestandsrechnung am Ende der Kurzperiode für die Erzeugnisbestände getrennt nach Arten bzw. Gruppen erfolgen, um die Bestandsänderungen ausweisen zu können.
In der Praxis bereitet die Notwendikeit der Bestandsrechnung am Ende der Kurzperiode Schwierigkeiten aufgrund des Aufwandes und der Häufigkeit in den kurzen Zeitabständen und bezüglich der erzeugnisartenweisen Differenzierung der unfertigen und fertigen Erzeugnisbestände. Diese Mängel behebt das Umsatzkostenverfahren.
Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen nur die Kosten der verkauften Produkte gegenübergestellt. Hierbei werden die Herstellkosten des Umsatzes kalkulatorisch ermittelt. Eine Inventur zu deren Bestimmung ist nicht notwendig. Allerdings ist hier das Problem der Genauigkeit der Erfolgsausweise für die Produkte und Produktgruppen wegen des kalkulatorischen Charakters der Umsatzkosten gegeben. Für die genaue Ermittlung der Ist-Umsatzkosten der Produkte müssen die Abweichungen (Über- oder Unterdeckungen) zwischen den in der Kostenträgererfolgsrechnung verrechnete Kosten und den tatsächlichen Istkosten (der Kostenartenrechniung und der Kostenstellenrechnung) nach dem Kostenverursachungsprinzip den Produkten oder Produktgruppen nachträglich zugerechnet werden. Für eine genaue Erfolgsanalyse ist die globale Zurechnung auf das Betriebsergebnis häufig vor allem bei Vorliegen größerer Abweichungen zu großen Schwierigkeiten dieser Abweichungsverteilung sind vor allem bei der Frage zu überwinden, welcher Anteil der Herstellkostenabweichung auf die verkauften Produkte und welcher Anteil auf die Bestände zu rechnen ist.
Um dies exakt festzustellen, muß zwischen die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgererfolgsrechnung eine kalkulatorische Bestandsrechnung und eine Betriebsleistungsrechnung geschaltet werden, wie dies auch bei der geschlossenen Kostenträgererfolgsrechnung der Grenzplankostenrechnung möglich ist.
Analog wie hier kann auch bei den anderen Kostenrechnungssystemen, also der Normalkostenrechnung und den Plankostenrechnungen verfahren werden.
Besondere Formen der Kostenträgererfolgsrechnung sind alle Spielarten des Direct Costing, der Deckungsbeitragsrechnung (einstufige und mehrstufige Formen), der Deckungsbeitragsrechnung mit relative Einzelkosten sowie der Fixkostendeckungsrechnung. Sie zählen zusammen mit der Grenzplankostenrechnung (was ihren Teil der Kostenträgerzeitrechnung anbelangt) zu den Kostenträgererfolgsrechnungen auf der Basis von Teilkosten (Grenzkosten bzw. relative Einzelkosten). Sie können im Sinne einer Istrechnung oder einer Planungsrechnung (Budget) durchgeführt werden und, was die Ermittlung von Umsatzkosten anbelangt, nach dem Gesamtkostenverfahren (mit Inventur) oder nach dem Umsatzkostenverfahren gestaltet sein.
Berechnungsbeispiel zur Kostenträgererfolgsrechnung
Fertigungsmaterial (1)
+ Materialgemeinkosten (%) (2)
_____________________________________
= Materialkosten (3)
+ Fertigungslöhne (4)
+ Fertigungsgemeinkosten (%) (5)
_____________________________________
= Fertigungskosten (6)
Herstellkosten der Periode (7) = (3)+(6)
+ Bestandsminderungen (8)
- Bestandsmehrungen (9)
_____________________________________
= Herstellkosten des Umsatzes (10)
+ Verwaltungsgemeinkosten (%) (11)
+ Vertriebsgemeinkosten (%) (12)
_____________________________________
= Selbstkosten des Umsatzes (13)
Umsatzerlöse (14)
- Selbstkosten des Umsatzes (13)
______________________________________
= Betriebsergebnis (15) = (14)-(13)
ist ein Teilbereich der Kostenrechnung zur Ermittlung periodenbezogener Erfolge für die Kostenträger zum Zweck der Erfolgsanalyse und Sortimentssteuerung. Sie wird auch Kostenträgerzeitrechnung oder kurzfristige Erfolgsrechnung genannt. Als »Kostenträger« können Produkte, Produktarten, Produktgruppen, Aufträge oder Vertriebsgebiete oder Kundengruppen (Kundenerfolgsrechnung) im Sinne von Zurechnungsobjekten und Erfolgsquellen gewählt werden. Die Kostenträgererfolgsrech- nung kann im Wege einer buchhalterischen Kontenrechnung (, Kontenrahmen, Einkreissystem, Zweikreissystem) oder statistisch-tabellarisch auf einem Abrechnungsformular (Kostenträgerblatt oder BAB II) durchgeführt werden. Als Grundprinzipien bei der Ermittlung der z.B monatlichen Erzeugniserfolge können entweder das Gesamtkostenverfahren oder das Umsatzkostenverfahren angewandt werden.
Beim Gesamtkostenverfahren werden den Erlösen die gesamten Kosten der Periode gegenübergestellt unter Berücksichtigung der Bestandsmehrungen bzw. Bestandsminderungen der unfertigen und fertigen Erzeugnisse. Dies kann global bei der Ermittlung des gesamen Betriebserfolges erfolgen. Dieses Prinzip setzt voraus, daß eine Inventur zur Feststellung der Bestandsänderung zu erfolgen hat. Das Gesamtkostenverfahren kann auch zur Ermittlung der Erzeugnisergebnisse herangezogen werden. Dies hat zur Voraussetzung, daß die Kosten der Periode auf die Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen zugerechnet werden. Bei den Einzelkosten ist dies direkt möglich (Lohnscheine, Materialentnahmescheine), bei den Gemeinkosten ist die Verrechnung über die in den r Kostenstellen ermittelten Zuschlagssätze auf indirekte Weise durchführbar. Auch hier muß eine Bestandsrechnung am Ende der Kurzperiode für die Erzeugnisbestände getrennt nach Arten bzw. Gruppen erfolgen, um die Bestandsänderungen ausweisen zu können. Auf Seite ist ein Formularbeispiel (Kostenträgerblatt) hierfür dargestellt.
In der Praxis bereitet die Notwendikeit der Bestandsrechnung am Ende der Kurzperiode Schwierigkeit wegen des Aufwandes und Häufigkeit in den kurzen Zeitabständen und bezüglich der erzeugnisartenweisen Differenzierung der unfertigen und fertigen Erzeugnisbestände. Diese Mängel behebt das Umsatzkostenverfahren. Beim Umsatzkostenverfahren werden den Umsatzerlösen nur die Kosten der verkauften Produkte gegenübergestellt. Hierbei werden die Herstellkosten des Umsatzes kalkulatorisch ermittelt. Eine Inventur zu deren Bestimmung ist nicht notwendig. Allerdings ist hier das Problem der Genauigkeit der Erfolgsausweise für die Produkte und Produktgruppen wegen des kalkulatorischen Charakters der Umsatzkosten gegeben. Für die genaue Ermittlung der Ist-Umsatzkosten der Produkte müssen die Abweichungen (über- oder Unterdeckungen) zwischen den in der Kostenträgererfolgsrechnung verrechneten Kosten und den tatsächlichen Istkosten (der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung) nach dem Kostenverursachungsprinzip den Produkten oder Produktgruppen nachträglich zugerechnet werden. Für eine genaue Erfolgsanalyse ist die globale Zurechnung auf das Betriebsergebnis häufig vor allem bei Vorliegen größerer Abweichungen zu grob. Schwierigkeiten dieser Abweichungsverteilung sind vor allem bei der Frage zu überwinden, welcher Anteil der Herstellkostenabweichung auf die verkauften Produkte und welcher Anteil auf die Bestände zu rechnen ist. Um dies exakt festzustellen, muß zwischen die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgererfolgsrechnung eine kalkulatorische Bestandsrechnung und eine Betriebsleistungsrechnung geschaltet werden, wie dies auch bei der s geschlossenen Kostenträgererfolgsrechnung der Grenzplankostenrechnung möglich ist.
Analog wie hier kann auch bei den anderen Kostenrechnungssystemen, also der Normalkostenrechnung und den Plankostenrechnungen Verfahren werden. Besondere Formen der Kostenträgererfolgsrechnung sind alle Spielarten des Direct Costing, der Dekkungsbeitragsrechnung (einstufige und mehrstufige Formen), der Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten sowie der Fixkostendeckungsrechnung. Sie zählen zusammen mit der Grenzplankostenrechnung (was ihren Teil der Kostenträgerzeitrechnung anbelangt) zu den Kostenträgererfolgsrechnungen auf der Basis von Teilkosten (Grenzkosten bzw. relative Einzelkosten). Sie können im Sinne einer Istrechnung oder einer Planungsrechnung Budget) durchgeführt werden und, was die Ermittlung von Umsatzkosten anbelangt, nach dem Gesamtkostenverfahren (mit Inventur) oder nach dem Umsatzkostenverfahren gestaltet sein.
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