Eine Bestandsmehrung liegt vor, wenn in einem Geschäftsjahr mehr Waren eingekauft als verkauft worden sind. Der Warenbestand ist höher als der Anfangsbestand. Die Gegenbuchung für die Bestandsmehrung erfolgt auf dem Wareneingangskonto, um zu erreichen, daß der Gegenüberstellung von Verkaufserlösen und Einkaufskonten im GuV-Konto die gleichen Mengen zugrunde liegen. Bei einer Bestandsminderung ist der Warenendbestand kleiner als der Anfangsbestand. Es wurden mehr Waren verkauft als eingekauft. Die Gegenbuchung für die Bestandsminderung erfolgt auf der Sollseite des Wareneingangskontos. Dies bedeutet, daß den Einkaufskosten der Wert der Bestandsminderung (Lagerentnahme) hinzugerechnet wird.
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