Outsourcing
Ein Konzern kann auf dem Wege der Ausgliederung entstehen, indem eine bisherige Einheitsunternehmung im Rahmen der vorhandenen Kapazität bislang rechtlich unselbständige Betriebsabteilungen ausgliedert und sie fortan durch eine Gründung als rechtlich selbständige Konzernunternehmen am Wirtschaftsleben teilnehmen lässt. Die Ausgliederung kann produktbezogen erfolgen; sie betrifft dann alle mit einem Leistungsobjekt verbundenen Tätigkeiten. Sie kann funktionsbezogen ausgerichtet sein, wenn lediglich einzelne Unternehmensfunktionen wie z.B. der Verkauf oder die Forschung verselbständigt werden. Schliesslich können auch örtlich zusammenliegende Betriebsstätten die rechtliche Selbständigkeit erhalten (ortsbezogene Ausgliederung).
der gleiche Vorgang wie bei der Abspaltung eines Unternehmens mit dem Unterschied, dass die als Gegenwert übertragenen Anteile in das Vermögen des übertragenden Untemehmens und nicht an dessen Anteilsinhaber übergehen. Es entsteht nicht wie in den ersten beiden Fällen eine Schwestergesellschaftsstruktur, sondern ein Mutter-Tochter-Verhältnis. Siehe auch § 123 Abs. 3 UmwG, Aufspaltung, Spaltung sowie Sonderbilanzen (mit Literaturangaben).
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