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Ausgliederungsstelle

Spezialbegriff für bestimmte Arten von Kostenstellen, die im Betriebsabrechnungsbogen eingesetzt werden. Soll ein Betriebsabrechnungsbogen nicht nur die Kostenträgergemeinkosten zur Verteilung auf die Kostenstellen aufnehmen, sondern die Gesamtkosten, so müssen Ausgliederungsstellen gebildet werden. Auf diesen werden die Einzel-, die Gruppen- und die Sonderkosten erfaßt, die nicht in die Kostenstellenumlage (vgl. Kostenstellen-Umlageverfahren) miteinbezogen werden, sondern unmittelbar auf die Kostenträger verrechnet werden.

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