Herausnahme eines Teilbetriebes aus einem Unternehmen bei gleichzeitiger Gründung einer neuen Gesellschaft, in die der ausgelagerte Teil eingebracht wird. Die Ausgründung dient häufig der Vorbereitung von Kapazitätsab- baumassnahmen oder Fusionen. In der Eisen- und Stahlindustrie widersetzen sich die Gewerkschaften den Ausgründungsvorhaben, da für die Obergesellschaft dann unter Umständen nicht mehr die paritätische Montanmitbestimmung gelten würde (Montanmitbe- stimmungsgesetz). Im Montan-Mitbestim- mungs-Sicherungsgesetz (Gesetz zur Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes und des Mitbestimmungsänderungsgesetzes) von 1981 wurde durchgesetzt, dass die Montan-Mitbestimmung auch nach Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen noch weitere sechs Jahre gilt.
Vorhergehender Fachbegriff: Ausgliederungsstelle | Nächster Fachbegriff: Aushandeln
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|