Oberbegriff für Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziiertes Unternehmen. Hinsichtlich der terminologischen Abgrenzung des Begriffs Konzernunternehmen ist zwischen Konzernunternehmen im engeren Sinne und Konzernunternehmen im weiteren Sinne zu differenzieren. Zu den Konzernunternehmen im engeren Sinne zählen die sog. verbundenen Unternehmen, welche wiederum die intensivste Form der Beziehung von Unternehmen darstellen und durch ein MutterTochter-Verhältnis gekennzeichnet sind. Wegen der einheitlichen Leitung bzw. des beherrschenden Einflusses (Control-Konzept) der Muttergesellschaft sind die Rechnungslegungsvorschriften für diese Form der Unternehmensverbindung sehr detailliert und streng angelegt. Werden neben den Mutterunternehmen und Tochterunternehmen auch noch die Gemeinschaftsunternehmen und die assoziierten Unternehmen einbezogen spricht man von Konzernunternehmen im weiteren Sinne. Für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gelten weniger strenge Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Siehe auch Konzern und Konzernabschluss (mit Literaturangaben).
Literatur: Gräfer, H., Scheld, G.A.: Grundzüge der Konzernrechnungslegung, 9. Auflage, Berlin 2005.
Vorhergehender Fachbegriff: Konzernumlagen | Nächster Fachbegriff: Konzernverfassung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|