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Konzernunternehmen

Oberbegriff für  Tochterunternehmen,   Gemeinschaftsunternehmen und   assoziiertes Unterneh­men. Hinsichtlich der terminologischen Abgrenzung des Begriffs Konzernunternehmen ist zwischen Kon­zernunternehmen im engeren Sinne und Konzernunternehmen im weiteren Sinne zu differenzieren. Zu den Konzernunternehmen im engeren Sinne zählen die sog.  verbundenen Unternehmen, welche wiederum die intensivste Form der Beziehung von Unternehmen darstellen und durch ein Mutter­Tochter-Verhältnis gekennzeichnet sind. Wegen der   einheitlichen Leitung bzw. des beherrschenden Einflusses (Control-Konzept) der Muttergesellschaft sind die Rechnungslegungsvorschriften für die­se Form der Unternehmensverbindung sehr detailliert und streng angelegt. Werden neben den   Mutterunternehmen und   Tochterunternehmen auch noch die   Gemein­schaftsunternehmen und die  assoziierten Unternehmen einbezogen spricht man von Konzernunter­nehmen im weiteren Sinne. Für Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen gelten weni­ger strenge Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Siehe auch   Konzern und   Konzernabschluss (mit Literaturangaben).

Literatur: Gräfer, H., Scheld, G.A.: Grundzüge der Konzernrechnungslegung, 9. Auflage, Berlin 2005.

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