(Tochtergesellschaft, insbesondere im Konzernabschluss) ist ein rechtlich selbstständiges Unter-nehmen in der Rechtsform einer Kapital- oder Personengesellschaft, das von einem anderen Unterneh-men (Mutteruntemehmen) einheitlich geleitet oder beherrscht bzw. kontrolliert wird. Tochterunter-nehmen werden gemäss der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, es sei denn, es bestehen Konsolidierungswahlrechte.
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