Mutterunternehmen, auch Muttergesellschaft, liegt vor, wenn dieses Unternehmen durch konzerntypische (Konzern) Beziehungen mit Tochterunternehmen (Tochtergesellschaft) verbunden ist. Charakteristisch sind Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter, Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen und einen beherrschenden Einfluss des Unternehmens auszuüben.
ist das beherrschende Unternehmen in einem Konzern, das seinen Einfluß aufgrund einer Beteiligung (Mehrheit) oder eines Vertrags an bzw. mit einem anderen Unternehmen ausübt.
Meist Synonym für Obergesellschaft; Unternehmung, die durch kapitalmäßige Verflechtungen in Form von Beteiligungen oder sonstiger Beziehungen unmittelbar oder mittelbar über andere Unternehmen (Tochter oder Untergesellschaften) einen beherrschenden Einfluß ausübt.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Unternehmen mit konzerntypischen Beziehungen (beherrschenden Mehrheiten) zu Tochterunternehmen.
Das herrschende Unternehmen im Rahmen eines —s (Unterordnungs)Konzerns wird als Muttergesellschaft bezeichnet, das abhängige Unternehmen wird Tochtergesellschaft genannt.
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