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Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten („research and development costs“) fallen im Rahmen der Tätigkeiten an, die ökonomisch verwertbare Neuerungen zum Ziel haben. Sie sind i.d.R. dadurch charakterisiert, dass sie mit erheblichen Ausgaben verbunden sind, hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit einem Risiko unterliegen und über einen längeren Zeitraum, d.h. über ein Geschäftsjahr hinaus, anfallen. Während Forschungskosten (Grundlagenforschung oder angewandte Forschung) im Zusammenhang mit der planmäßigen Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen anfallen, ergeben sich Entwicklungskosten (Neu- oder Weiterentwicklung) bei der Umsetzung dieser Erkenntnisse in einen Plan oder ein Muster vor Beginn der marktfähigen Produktion. Nach IAS wird hinsichtlich der Bilanzierungsfähigkeit unterschieden, ob es sich um Ausgaben handelt, die der Forschungsphase (IAS 38.42 ff.) oder der Entwicklungsphase (IAS 38.45 ff.) zuzuordnen sind. Ausgaben der Forschungsphase dürfen nicht aktiviert werden, sie sind als Aufwand zu erfassen. Immaterielle Vermögenswerte, die zur Entwicklungsphase (z.B. Entwurf, Konstruktion und Tests neuer Prozesse, Produkte oder Materialien oder Anwendungsentwicklung eines Softwareprojekts) gehören, sind unter restriktiven Voraussetzungen ansatzpflichtig.

sollen möglichst den verursachenden Produkten oder Aufträgen als Sondereinzelkosten der Fertigung zugerechnet werden. Die Forschung und Entwicklung kann auf Hauptkosten-stellen oder auf Hilfskostenstellen des Fertigungsbereichs geführt werden. Dann werden die Forschungs- und Entwicklungskosten über Verrechnungssätze entweder direkt oder indirekt (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) auf die Kostenträger bzw. Aufträge verrechnet. Es können dabei Stundensätze für diese Kostenstellen gebildet werden, um den Aufträgen möglichst genau die Entwicklungskosten zuzurechnen.

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