im engen Wortsinne alle Investitionen in Gebäude, Grundstücke, Anlagen, die der Forschung und Entwicklung ausschliesslich oder überwiegend dienen. Im letzten Falle werden pragmatisch bestimmte Abgrenzungssätze gewählt, wenn diese Investitionen Bemessungsgrundlage für eine Massnahme staatlicher Forschungsförderung sind (Sonderabschreibung, Investitionszulage). Im weiteren Sinne werden alle Auszahlungen für Forschung und Entwicklung und die ihnen zugerechneten Einzahlungen als Investition angesehen. Dabei erfolgt für Zwecke der unternehmerischen Forschungs- und Entwicklungsplanung häufig eine projektbezogene Betrachtungsweise. Die Ungewissheit, mit den eingesetzten Mitteln auch die erwarteten Ergebnisse zu erhalten, spricht nicht grundsätzlich gegen diese Betrachtungsweise, wenn sie auch die praktische Planung erschwert (Forschungsplanung). Forschungsprojekte werden nicht allein wegen ihres investiven Werts unternommen, sondern u.U. auch wegen eines konsumtiven Werts. Er kann sich als Freude an der Eleganz eines Beweises, Befriedigung von Neugier o. ä. äussern. Literatur: Echterhoff-Severitt, HJKörber, GJ Wudtke, Forschung und Entwicklung im Wirtschaftssektor in drei Jahrzehnten, Essen 1988. SV- Gemeinnützige Gesellschaft für Wissenschaftsstatistik (Hrsg.), Forschung und Entwicklung in der DDR. Daten aus der Wirtschaftsstatistik 1971 bis 1989, Essen 1990.
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