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Investitionszulage

Zulage, auf die »Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes, die im Fördergebiet begünstigte Investitionen ... vornehmen«, Anspruch haben (§ 1 Investitionszulagengesetz). Die begünstigten Investitionen werden in den §§ 2-4 des Investitionszulagengesetzes genannt. Fördergebiete sind entsprechend § 1 dieses Gesetzes die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Gebietsstand vom 3.10.1990.

finanzpolitische Massnahme zur Anregung von Investitionen (Gegenteil Investitionssteuer). Sie wird dem Investor bei Anschaffung oder Herstellung von Gegenständen des Anlagevermögens gewährt, sofern die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Investitionszulagen werden auf Antrag vom zuständigen Finanzamt frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres festgesetzt und ausgezahlt, in dem das Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung endet. Sie gehören nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes, d. h. sie erhöhen weder die steuerpflichtigen Erträge, noch mindern sie den steuerlich relevanten Anschaffungs- oder Herstellungswert der begünstigten Anlagegegenstände. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, so besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Investitionszulage. Gesetzliche Regelungen über die Gewährung von Investitionszulagen finden sich im Investitionszulagengesetz 1991 (InvZulG) sowie - auslaufend - im Berlinförderungsgesetz (BerlinFG). Die Tabelle gibt einen Überblick über die gegenwärtig erhältlichen Zulagen für Investitionen, die nach dem 30.6. 1991 begonnen bzw. durchgeführt wurden. Durch die Gewährung von Investitionszulagen werden den begünstigten Unternehmen nicht rückzahlbare staatliche Geldmittel für die Durchführung von Investitionen zur Verfügung gestellt. Diese können entweder Eigenoder Fremdmittel des Unternehmens ersetzen, ohne den Umfang des Investitionsvolumens zu beeinflussen. Sie können aber auch zur Durchführung zusätzlicher Investitionen verwendet werden. Bei projektbezogener Betrachtung erhöhen Investitionszulagen die Projektrendite. Da die Investitionszulage jedoch nur in Ausnahmefällen mehr als 8-10% der Investitionssumme beträgt, ist ihre Renditewirkung i. d. R. gering (1 bis 2%-Punkte).        

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