steht zwischen Grundlagenforschung und Entwicklung. Ihre Erkenntnisgewinnung ist "in erster Linie auf ein spezifisches, praktisches Ziel ... gerichtet", d. h. die Ergebnisse kommen einer abgegrenzten Menge von potentiellen Anwendungen zugute. Ihre Erkenntnisse sind unter bestimmten Bedingungen patentierbar, so dass Erträge aus ihr inter- nalisiert werden können. Literatur: OECD, Die Messung wissenschaftlicher und technischer Tätigkeiten. Frascati-Handbuch 1980, (Hrsg.: Bundesministerium für Forschung und Technologie), Bonn 1982.
Forschung und Entwicklung
Vorhergehender Fachbegriff: Angestrebter Marktanteil | Nächster Fachbegriff: Angriffsaussperrung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|