Unechte Gemeinkosten sind solche Kosten, die einer Bezugsgröße zwar als Einzelkosten zugerechnet werden könnten, aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wie Gemeinkosten behandelt, also per Schlüsselung zugerechnet werden (Gemeinkostenschlüsselung).
Beispiel:
Man könnte bei jedem Strom-, Wasser-, Gasverbraucher einen Zähler installieren und so die Strom-, Wasser- und Gaskosten exakt den Kostenstellen und Kostenplätzen zurechnen, aber das wäre zu teuer. Gleiches gilt für den Verbrauch an Reinigungs- und Schmiermitteln sowie Kleinmaterial.
die Kostenarten, die theoretisch direkt als Einzelkosten verrechnet werden können, aus Gründen der Vereinfachung und Wirtschaftlichkeit jedoch geschlüsselt und über Kostenstellen (z.B. Hilfskostenstellen) verrechnet werden. Unechte Gemeinkosten sind also variable Kosten. Sie verändern sich entsprechend der Beschäftigung. Daher sind sie auch innerhalb der -^ Deckungsbeitragsrechnung in die Berechnung der Deckungsbeiträge miteinzubeziehen. Ihre Schlüsselung verstößt nicht gravierend gegen das Kostenverursachungsprinzip, da in der Regel leicht sehr genaue Bezugsgrößen aufgestellt werden können.
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