Allgemein: Erlöse, die für mehrere Bezugsobjekte gemeinsam entstehen und nicht einem Bezugsobjekt direkt zugerechnet werden können (Gegenbegriff: Einzelerlöse).
Bei positiven Erlöskomponenten führen Erlösverbundenheit sowie paketartig gekoppelte Produkte zu Gemeinerlösen. Negative Erlöskomponenten fallen überwiegend als Gemeinerlöse an. Trotz formal analoger Definition unterscheiden sich Gemeinerlöse in ihren Wirkungen erheblich von Gemeinkosten. Fällt z.B. eines der Produkte weg, denen Gemeinkosten und -erlöse gemeinsam zugerechnet werden, so bleiben typischerweise die Gemeinkosten in nahezu voller Höhe bestehen, während die Gemeinerlöse komplett entfallen.
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