Allgemein: Erlöse, die einem Bezugsobjekt (z.B. Endprodukte, Kunden) direkt zurechenbar sind (Gegenbegriff: Gemeinerlöse).
Üblicherweise werden unter Einzelerlösen Kostenträger-Einzelerlöse verstanden, zu denen der größte Teil der Erlöse gezählt wird, obwohl Erlöse überwiegend für paketartig gekoppelte Produkte, d.h. als Gemeinerlöse anfallen.
In der REKR werden alle einem Bezugsobjekt nach dem Identitätsprinzip zurechenbaren Erlöse als (relative) Einzelerlöse bezeichnet.
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