ein Teil der Energiekosten. Fremdbezogener Strom zählt in der Regel zu den Mischkosten, da der Stromtarif fixe (verbrauchsmengenunabhängige) und variable (verbrauchsmengenabhängige) Bestandteile aufweist. Die variablen Teile können, soweit der Verbrauch geschätzt, über Zähler gemessen oder systematisch geplant wird, auf –^ Kostenträger direkt erfaßt werden. Die fixen Bestandteile sind den jeweiligen Kostenstellen zu belasten (z.B. die Grundgebühr nach Anschlußwert). Bei selbsterzeugtem Strom muß ebenfalls versucht werden, fixe und variable Kosten der Stromerzeugung zu trennen und entsprechend zu behandeln. In der Praxis werden oft (bei Fremdbezug und Selbsterzeugung) die gesamten Stromkosten erst auf eine allgemeine Kostenstelle gesammelt und dann in der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln den Kostenstellen zugeschlagen. Häufig wird dabei ein Mengenschlüssel, nämlich der Anschlußwert, als Verteilungsbasis herangezogen.
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