sind Kosten für die laufende Wiederinstandsetzung von Betriebsmitteln zur Aufrechterhaltung des betrieblichen Leistungsprozesses. Man unterscheidet die Kosten für Groß-, Mittel- und Kleinreparaturen. Die Kosten von Kleinreparaturen werden normalerweise direkt auf die Kostenstellen verbucht. Großreparaturen dagegen müssen aktiviert werden, wenn sie für die Betriebsmittel eine wesentliche Werterhöhung darstellen. Sie gehen dann mit den Abschreibungen der Betriebsmittel in die Kostenrechnung ein. Man unterscheidet Eigen- und Fremdreparaturen. Die Eigenreparaturen sind als innerbetriebliche Leistungen zu verrechnen. a) Bei unregelmäßig anfallenden Reparaturen sind die Aufwendungen über ein Aufwandsausgleichskonto zeitlich zu verteilen. b) Die Ersatzteile, die Reparaturmaterialien und -löhne sind in Form von anteiligen Gemeinkosten als abgeleitete Kostenart weiter zu verrechnen. c) Die Kosten der Hilfskostenstelle »Reparaturwerkstatt« werden entsprechend ihrer Beanspruchung auf die anderen Kostenstellen umgelegt. Die bei den Fremdreparaturen anfallenden Kostenarten werden auf die entsprechenden Kostenartenkonten verbucht und dann den entsprechenden Kostenstellen belastet.
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