Wiedergutmachungsleistungen, die für alle durch den Krieg verursachten Kosten von den Siegermächten gefordert werden; in ungewisser Höhe zunächst mit Art. 231 des Versailler Vertrages Deutschland auferlegt. Als erste Rate waren 20 Mrd. Goldmark (GM) zu zahlen. 1921 erkennt Deutschland eine Verpflichtung von 132 Mrd. GM an (,Londoner Ultimatum\' vom 5. 5. 1921); bis 1923 überwiegend Sachleistungen (Kohle, Holz, Ausrüstungsgegenstände, Vieh etc.). Mit dem Dawes-Plan. gelingt 1924 eine teilweise Kommerzialisierung der politischen Schulden (Dawes-Anleihe). Ihren Abschluss finden die Reparationen nach dem Young-Plan mit dem Ende der internationalen Zahlungsfähigkeit Deutschlands in der Weltwirtschaftskrise (Bankenkrise). Die Reparationsproblematik (ungewisse Höhe, Aufbringung der Mittel, einschl. deutscher Souveränitätseinschränkungen, Transfer) bildete eine schwere politische Belastung der Weimarer Republik und spielen für das Ausmass der Inflation von 1923 (,passiver Widerstand im Ruhrkampf) wie für das Ausmass der —Weltwirtschaftskrise in Deutschland eine gleich wichtige Rolle.
ist eine Kriegsentschädigung, die der Besiegte nach Kriegsende bezahlen muß. Die völkerrechtliche Berechtigung ist umstritten. Reparationsleistungen Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg erfolgten in Form der Demontage, die allerdings auch aus politischen Gründen geschah (Morgenthau-Plan).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Entschädigung, Ersatzleistung, Wiedergutmachung.
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