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Dawes-Plan

Dawes-Plan Er wurde 1924 von der Reparationskommission (Vorsitzender: CG. Dawes) aufgestellt und im Londoner Abkommen gleichen Jahres angenommen. In ihm wurden die von Deutschland nach dem 1. Weltkrieg zu zahlenden Reparationen nach Beurteilung der deutschen Leistungsfähigkeit auf 2, 4 Mrd. Goldmark pro Jahr festgelegt. Aufgrund dieser enormen Reparationen erhielt Deutschland die Dawes-Anleihe. Nachdem der Dawes-Plan durch die Weltwirtschaftskrise undurchführbar wurde, ersetzte man ihn 1929/30 durch den Young-Plan.

erstes Abkommen vom 1. 9. 1924 zur Lösung der deutschen Reparationsfrage, benannt nach dem amerikanischen Vorsitzenden der Sachverständigenkommission. Es unterschied zwischen innerer Aufbringung (jährlich 2,5 Mrd. RM) und dem einem eigenen Reparationsagenten übertragenen Transfer; Voraussetzung waren ausreichende Devisenbestände der Reichsbank (Transferproblematik). Der Dawes-Plan beendete die von Frankreich betriebene "Politik der produktiven Pfänder" (Ruhrbesetzung), setzte auf die Stärkung der deutschen Leistungskraft und schuf günstige Bedingungen, internationale Kredite nach Deutschland zu geben (Reparationen).

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