Werkzeugkosten sind der bewertete Verschleiß an fremdbezogenen und selbsterstellten Werkzeugen. Werkzeugkosten können entstehen aufgrund des Gebrauchs von
- Handwerkzeugen,
- Meßwerkzeugen,
- Maschinenwerkzeugen,
- werkzeugähnlichen Geräten.
Hinweis:
(1) Werkzeugkosten sind im Regelfall variable Kosten und können den verbrauchenden Kostenstellen direkt zugerechnet werden (Hilfsmittel: Werkzeugausgabescheine).
(2) Beim Vorliegen einer Maschinenstundensatzrechnung können sie in die Maschinenstundensätze einbezogen werden.
(3) Werkzeuge mit größerer Gebrauchsdauer (mehr als ein Jahr) werden abgeschrieben.
(4) Werkzeugkosten können auch Gemeinkostencharakter haben. Das gilt für allgemein verwendbare Werkzeuge.
Werkzeugkosten sind der bewertete Verschleiß an fremdbezogenen sowie selbsthergestellten Werkzeugen. Diese können unterteilt werden in
1. Handwerkszeuge für manuell zu verrichtende Arbeiten
2. Maschinenwerkzeuge
3. Meßwerkzeuge.
Die Werkzeugkosten werden in Kontenklasse 4 oder als innerbetriebliche Leistungen erfaßt und sofort auf die einzelnen verbrauchenden Kostenstellen verrechnet. Ist die Gebrauchsdauer der Werkzeuge hingegen länger als ein Jahr und ihr Wert nicht unerheblich, werden sie auf Anlagekonten verbucht und mit angemessenen Abschreibungsbeträgen in der Kostenrechnung verrechnet.
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